Gewerbestrom

Strom für Gewerbetreibende

Gewerbestrom ist Strom, der für Gewerbetreibende und kleinere Unternehmen zur Verfügung steht. Ebenso wie Privatstrom wird Gewerbestrom von zahlreichen Stromanbietern geboten, wodurch auch hier eine große Auswahl an Stromtarifen zur Wahl steht.So haben nun auch kleinere und mittlere Unternehmen die Möglichkeit, ihre Kostenpositionen zu senken, indem sie ihren Stromanbieter wechseln. Die Einsparungen, die in diesem Bereich erzielt werden, können anschließend
in andere Projekte wieder investiert werden.

Wer kann Gewerbestrom beantragen?
Als Gewerbekunden werden Verbraucher betrachtet, deren Stromverbrauch 100.000 Kilowattstunden pro Jahr nicht übersteigt und die besonders zugeschnittene Stromtarife benötigen. Gewerbetreibende sind bei ihrer Stromversorgung ganz besonders auf die Zuverlässigkeit des Stromanbieters angewiesen, denn nicht selten werden hiermit größere Maschinen oder Bürogebäude betrieben, bei denen ein Ausfall schnell hohe Kosten verursachen kann.

Stromrechner
Hier können Sie Gewerbestrom vergleichen

Der Allgemeine Gewerbestromtarif
Gewerbestrom wird bei vielen Stromanbietern in zwei Bereiche unterteilt. So gibt es zum einen den Allgemeinen Tarif. Dieser Tarif ist nicht individuell geregelt und kann im Internet abgefragt werden. Für den Stromrechner ist es einzig notwendig, denn Jahresverbrauch des Unternehmens sowie die Postleitzahl des Verbrauchsortes (Standort des Werkes, Sitz des Unternehmens) einzugeben, schon werden die Anbieter mit ihren Stromtarifen aufgezeigt. Zu beachten ist hierbei, dass einige Stromanbieter eine Mindestabnahmemenge von beispielsweise 30.000 oder 50.000 Kilowattstunden fordern, ohne die der Gewerbestrom nicht angeboten wird. In anderen Fällen muss eine Mindestleistung von zum Beispiel 10 oder 20 kW erreicht werden. Der Gewerbestrom im Allgemeinen Tarif wird grundlegend in einen Arbeitspreis für die verbrauchte elektrische Arbeit (Kilowattstunden pro Jahr) sowie einen Leistungspreis, der die elektrische Leistung (kW) abrechnet, aufgeteilt. Allerdings kann es mitunter sehr teuer werden, wenn zwar der Jahresverbrauch in Kilowattstunden gering ist, der Betrieb aber hohe Leistungsspitzen benötigt. Bei kleineren Unternehmen im Allgemeinen Tarif erfolgt aber in der Regel keine Leistungsmessung. Die Allgemeinen Tarife können je nach Anbieter unterschiedlich gegliedert sein. So ist zum einen der Erwerb von Strompaketen möglich, zum anderen kann der Verbrauch aber auch individuell nach den benötigten Kilowattstunden abgerechnet werden. Auch die jeweiligen Abschlagszahlungen, die monatlich, vierteiljährlich oder jährlich bezahlt werden können, kann jeder Gewerbetreibende oder Unternehmer selbst wählen. Mitunter ist bei einigen Stromanbietern auch eine Kaution zu hinterlegen.

Sonderabkommen für Strom
Neben dem Allgemeinen Tarif kann Gewerbestrom auch in einem Sonderabkommen vereinbart werden. Derartige Abkommen können Unternehmen meist dann vereinbaren, wenn sie ihren Strom zumindest aus dem Mittelspannungsnetz nutzen. Durch Sonderabkommen können die oben genannten Leistungsspitzen auch separat abgerechnet werden, zum Beispiel indem ein ¼-Stunden-Zähler eingebaut wird. Alternativ können Unternehmen Gewerbestrom einsparen, indem die Spitzen in lastschwächere Zeiten verlagern bzw. ihren Verbrauch optimieren. Für derartige Sonderabkommen beim Gewerbestrom ist in jedem Fall ein individuelles Angebot notwendig.


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